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Keine geheime Eigentümerversammlung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gefaßte Beschlüsse sind i.a. nichtig, wenn der Tagungsort der Eigentümerversammlung einem Eigentümer nicht mitgeteilt wurde.


BayObLG, 08.12.2004 - Az: 2 Z BR 199/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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WAIBEL, A., Freiburg