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Verkaufszustimmung kann nur bei wichtigem Grund verweigert werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur wenn die Veräußerung einer Eigentumswohnung die schutzwürdigen Interessen der restlichen Eigentümer konkret unzumutbar gefährdet, liegt ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung vor. Die Gefahr muß ihre Ursache in der Person oder im Umfeld des Erwerbers haben.


OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - Az: 3 W 142/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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