Da es sich bei der Stillegung eines Müllschluckers um einen Gebrauchsentzug handelt, kann eine entsprechende Maßnahme von den Wohnungseigentümern nur einstimmig beschlossen werden.
OLG Frankfurt, 30.08.2004 - Az: 20 W 440/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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