| Müllschlucker können nur einstimmig stillgelegt werden |
| Da es sich bei der Stillegung
eines Müllschluckers um einen Gebrauchsentzug handelt, kann eine entsprechende
Maßnahme von den Wohnungseigentümern nur einstimmig beschlossen
werden.
OLG Frankfurt, 30.8.2004 – Az: 20 W 440/01 |