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Müllschlucker können nur einstimmig stillgelegt werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei der Stillegung eines Müllschluckers um einen Gebrauchsentzug handelt, kann eine entsprechende Maßnahme von den Wohnungseigentümern nur einstimmig beschlossen werden.


OLG Frankfurt, 30.08.2004 - Az: 20 W 440/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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