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Müllschlucker können nur einstimmig stillgelegt werden
Da es sich bei der Stillegung eines Müllschluckers um einen Gebrauchsentzug handelt, kann eine entsprechende Maßnahme von den Wohnungseigentümern nur einstimmig beschlossen werden.

OLG Frankfurt, 30.8.2004 – Az: 20 W 440/01