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Auf Mängel (hier: Schimmel) ist bei Wohnungsverkauf hinzuweisen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn ein Haftungsausschluss vereinbart wird, muss ein Wohnungsverkäufer darauf hinweisen, dass in der Wohnung gut 2 Jahre lang Schimmelbefall auftrat.

Wird dieser Mangel verschwiegen, so kann der Kaufvertrag wegen Arglist angefochten werden.


LG München I, 20.11.2003 - Az: 26 O 12901/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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