Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Rechtliche Beurteilung eines WEG-Abstimmungsergebnisses durch den Versammlungsleiter

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Versammlungsleiter hat das Abstimmungsergebnis sowie das Beschlussergebnis zutreffend aufzunehmen. Neben der Auszählung der gültigen Stimmen sind auch die vorläufig verbindlichen rechtlichen Beurteilungen des Abstimmungsergebnisses aufzunehmen.

Da nach § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen nur innerhalb einer kurzen Frist von einem Monat seit der Beschlussfassung möglich ist, sind die Wohnungseigentümer als Anfechtungsberechtigte darauf angewiesen, von einem bestimmten Beschlussergebnis als maßgebend ausgehen zu können. Dies dient der notwendigen Rechtssicherheit der Wohnungseigentümer, insbesondere auch derjenigen, die an der Versammlung nicht teilgenommen haben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant