| Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner |
| In einer Wohngemeinschaft
haftet jeder Bewohner für sämtliche Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Das Amtsgericht Paderborn urteilte, dass ein 21-jähriger Student rund
4000 Mark rückständige Miete und die Kosten der Wohnungsräumung
für seinen ehemaligen Mitbewohner zahlen muss. Dieser war über
Nacht verschwunden und hatte seine Möbel zurück gelassen.
AG Paderborn, 51 C 28/99 Quelle: Focus Online |