Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, muß seinen Anteil an den Mietkosten erstatten, wenn die WG aufgelöst wird - auch wenn ein Hauptmieter als Treuhänder auftritt. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte einen Studenten, rund 3000 Mark an den als Hauptmieter auftretenden Vater eines Mitbewohners zu zahlen.
Der Vater war für die vierköpfige Wohngemeinschaft als Treuhänder gegenüber dem Eigentümer aufgetreten, weil dieser einen solventen Hauptmieter wünschte. Als die Wohngemeinschaft bereits nach einem halben Jahr auseinanderging, verweigerte einer der Studenten, sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Hauptmieter entstanden waren. Das Gericht entschied, der Vater habe als Treuhänder im Interesse der Wohngemeinschaft gehandelt und deshalb Anspruch auf Kostenersatz.
Der Vater war für die vierköpfige Wohngemeinschaft als Treuhänder gegenüber dem Eigentümer aufgetreten, weil dieser einen solventen Hauptmieter wünschte. Als die Wohngemeinschaft bereits nach einem halben Jahr auseinanderging, verweigerte einer der Studenten, sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Hauptmieter entstanden waren. Das Gericht entschied, der Vater habe als Treuhänder im Interesse der Wohngemeinschaft gehandelt und deshalb Anspruch auf Kostenersatz.
AG Frankfurt/Main - Az: 33 C 4447/96-67
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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