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Unterbelegung einer Wohnung - Vermieter muß auf Folgen hinweisen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter kann aus dem Hinweis, daß es sich bei einer Wohnung um öffentlich geförderten Wohnraum nach dem WoBindG handelt, nicht erkennen, daß bei Unterbelegung zusätzliche Kosten anfallen können. Verlangt nun die zuständige Behörde eine Ausgleichszahlung, so kann der Vermieter diese nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn der Vermieter nicht eindeutig auf die Folgen einer Unterbelegung hingewiesen hat.


AG Hamburg-Blankenese, 04.07.2007 - Az: 508 C 68/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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