| Mietern darf nicht der Strom abgeklemmt werden! |
| Auch wenn der Vermieter dem Mieter
von Wohnraum wegen rückständiger Miete fristlos gekündigt
hat, darf die Stromzufuhr nicht unterbunden werden. Eine Berufung auf ein
Zurückbehaltungsrecht des Vermieters ist nicht möglich, da der
Vermieter Mieter, die noch in der gekündigten Wohnung leben, nicht
von Versorgungsleistungen ausschließen darf. Hierbei würde es
sich um eine widerrechtliche Besitzstörung handeln.
LG München I, 24.11.2005 – Az: 15 T 19143/05 |