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Für Müllgebühr haftet der Vermieter!
Die Gemeinde kann sich an den Vermieter halten, wenn der Mieter die Müllgebühren nicht aufbringen kann. Die Allgemeinheit darf nach Ansicht des Gerichts keinesfalls mit dem Gebührenausfall belastet werden.

OVG Rheinland-Pfalz – Az: 12 A 10107/02