Eine gemietete Garage im selben Anwesen gehört untrennbar zur Wohnung. Daher darf die Garage nicht gesondert gekündigt werden. Das Gericht wies mit dieser Begründung die Räumungsklage eines Hauseigentümers gegen den Mieter zurück.
AG Frankfurt/Main, 16.02.2009 - Az: 33 C 3686/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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