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Garage gehört untrennbar zur Wohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine gemietete Garage im selben Anwesen gehört untrennbar zur Wohnung. Daher darf die Garage nicht gesondert gekündigt werden. Das Gericht wies mit dieser Begründung die Räumungsklage eines Hauseigentümers gegen den Mieter zurück.


AG Frankfurt/Main, 16.02.2009 - Az: 33 C 3686/08


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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