| Bushaltestelle muß nicht verlegt werden |
| Ein Vermieter kann nicht verlangen,
daß eine Bushaltestelle vor seiner Eigentumswohnung verlegt wird,
weil durch die in 10-minütigen Abstand abfahrenden Busse zu erheblichen
Lärm-, Dreck- und Abgasbelastungen führen würden und mehrere
Mieter aus diesem Grund gekündigt haben. Die Bushaltestelle ist aufgrund
des übergeordneten öffentlichen Interesses an einem funktionierenden
öffentlichen Bussystem zu dulden. Die Absicht, eine möglichst
hohe Miete für die Erdgeschoßwohnung zu erzielen, muß
zurückstehen.
LG München I, 30.3.2006 - Az: 6 O 19271/05 |