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Allgemeines Wohngebiet mit Sporthalle?In einem allgemeinen Wohngebiet
ist grundsätzlich auch der Bau einer Sporthalle zulässig, da
keine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes vorliegt,
wenn mittels Auflagen sichergestellt ist, dass die Anwohner in ihrem Ruhebedürfnis
nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Gewisse Belästigungen
sind jedoch hinzunehmen.
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