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Defekte Waschmaschine
Kommt es in Abwesenheit des Mieters zur Überschwemmung der Wohnung, weil die Waschmaschine defekt ist, kann die Hausratsversicherung des Mieters nicht die Schadensregulierung mit der Begründung verweigern, der Mieter hätte die Wohnung während des Waschganges nicht verlassen dürfen. Der Mieter hätte sich vielmehr infolge des heutigen Standes der Technik auf die Funktionstüchtigkeit der Maschine verlassen dürfen.

OLG Koblenz, Urt. v. 20.04.2001, Az.: 10 U 1124/99

Anmerkung von AnwaltOnline:
Die Entscheidung gibt nicht die herrschende Meinung wieder. Die Gerichte entscheiden insofern unterschiedlich. Zudem sind evtl. spezielle Versicherungsbedingungen bzw. andere vertragliche Vereinbarungen mit der Versicherung zu beachten.