| Defekte Waschmaschine |
| Kommt es in Abwesenheit
des Mieters zur Überschwemmung der Wohnung, weil die Waschmaschine
defekt ist, kann die Hausratsversicherung des Mieters nicht die Schadensregulierung
mit der Begründung verweigern, der Mieter hätte die Wohnung während
des Waschganges nicht verlassen dürfen. Der Mieter hätte sich
vielmehr infolge des heutigen Standes der Technik auf die Funktionstüchtigkeit
der Maschine verlassen dürfen.
OLG Koblenz, Urt. v. 20.04.2001, Az.: 10 U 1124/99 Anmerkung von AnwaltOnline:
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