Wir vom Vermieter ohne Wissen der Mieter eine Videoüberwachungsanlage im Hausflur installiert, durch die auch intime Details der Bewohner aufgezeichnet werden, welche daraufhin in der Nachbarschaft verbreitet werden, muss diese Anlage demontiert werden.
Das Persönlichkeitsrecht der Mieter wiegt schwerer als die Intention der Abschreckung von Randalierern.
Das Persönlichkeitsrecht der Mieter wiegt schwerer als die Intention der Abschreckung von Randalierern.
LG Berlin - Az: 65 S 279/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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