Verwendet ein Vermieter zur Reinigung des Hausflures eines Mietshauses einen giftigen Ölfleckenentferner und erleidet ein Mieter davon Beschwerden wie Atemnot, Kopfschmerzen, Augenbrennen, Brechreiz und Schwindel, so dass er sich veranlasst sieht, die Mietwohnung vorübergehend verlassen, kann das die Zubilligung eines - verhältnismäßig geringen - Schmerzensgeldes begründen.
OLG Hamm, 06.09.2001 - Az: 27 U 50/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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