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Recht zur Möblierung eines bereits möblierten Zimmers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter eines möbliertes Zimmers hat das Recht, auch eigene Möbel mitzubringen. Selbst wenn der "begehbare" Raum durch die zusätzlichen Möbel auf drei Quadratmeter zusammengeschrumpft, ist das kein Kündigungsgrund für den Vermieter, solange "in die Substanz der Wohnung nicht eingegriffen" wird. 


AG Frankfurt/Main - Az: 33 C 2447/00-93


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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