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Doppelvermietung
Bei einer Doppelvermietung ist es Sache des Vermieters zu entscheiden, wem er das Mietobjekt überläßt. Dem übergangenen Mieter verbleibt nur die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Er kann nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung die Überlassung des Mietobjekts verlangen.

OLG Schleswig - Az. 4 U 76/00