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Einzug ins Haus bedeutet Objekt-Abnahme
Zieht ein Bauherr in seine neue Wohnung oder sein neues Haus ein, hat er das Objekt damit auch dann stillschweigend (schlüssig) abgenommen, wenn noch einige kleinere Arbeiten erledigt werden müssen und der Eigentümer nicht unter Vorbehalt einzieht und auf eine unverzügliche Erledigung der restlichen Handwerkerleistungen drängt.
Ab dem Zeitpunkt des Einzugs laufen dann auch wichtige Verjährungsfristen.

OLG Celle - Az. 14 U 209/97