| Dachlawinen |
| Dachlawinen sind höhere
Gewalt, entschied das Amtsgericht Frankfurt. Deswegen bekommt eine
Autohalterin von ihrem Vermieter keinen Ersatz für die Schäden,
die eine Dachlawine an ihrem geparken Wagen angerichtet hatte. Die Frau
wollte von dem Hauseigentümer rund 5000 Mark haben, weil Schnee- und
Eismassen vom Dach des Gebäudes die Heckscheibe des Autos zertrümmert
und die Karosserie zerbeult hatten.
"Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen lassen sich nicht generell bestimmen", heißt es im Urteil. Jedenfalls sei der Hauseigentümer nicht verpflichtet gewesen, den Schnee vom Dach zu räumen oder ein Warnschild aufzustellen. AG Frankfurt, 32 C 1289/97-84 Quelle: Focus Online |