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Kabel, Sat-Schüssel, Internet

Mietrecht

Kabel- und Satellitenfernsehen gehören zu einem modernen Wohnstandard dazu. Der Vermieter ist daher berechtigt, einen Kabelanschluss einzurichten.

Der Vermieter ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, das Haus mit dem Kabelnetz verbinden zu lassen. Dann kann aber der Mieter dies selbst auf eigene Kosten veranlassen.

Auf die Installation einer Satellitenschüssel durch den Vermieter hat der Mieter in der Regel keinen Anspruch. Auch die eigenmächtige Anbringung einer Satellitenschüssel durch den Mieter ist im Zweifel nicht erlaubt.

Der Vermieter muss generell den Antrag des Mieters auf einen Fernsprechanschluss - auch ISDN, DSL - bzw. Glasfaseranschluss zur Nutzung von Telefon und/oder Internet bewilligen, da ein rechtlich erheblicher Verweigerungsgrund nicht ersichtlich ist.

Eine Pflicht des Vermieters, einen gesonderten Internetanschluss oder gar eine bestimmte Anschlussart oder Anschlussgeschwindigkeit bereitzustellen gibt es aber nicht.

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Urteil
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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