| Firmenzwang im Vertrag nichtig |
| Ein Mieter muß sich
nicht an eine Vereinbarung halten, nach der er Schönheitsreparaturen
nur von einer bestimmten Firma ausführen lassen darf. Diese Entscheidung
traf das Landgericht Koblenz. Der Mieter dürfe den Reparaturauftrag
anderweitig vergeben oder selbst auszuführen, betonte das Gericht.
Denn eine Vereinbarung, die eine bestimmte Firma vorschreibe, sei nichtig.
LG Koblenz, 12 S 275/9 Quelle: Focus Online |