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Zustimmung zur Kündigung der ehemaligen Ehewohnung
Die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten ehemaligen Ehewohnung kann nach der endgültigen Trennung verlangt werden, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegen stehen, da in diesem Fall der Grund, das Mietverhältnis unter Mitwirkung des anderen Ehegatten aufrecht zu erhalten, weggefallen ist.

OLG Köln, 11.4.2006 - Az: 4 UF 169/05