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Fehlt die Renovierungsklausel im Mietvertrag, ist der Vermieter dran

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei fehlender vertraglicher Absprache hinsichtlich der Schönheitsreparaturen greift die gesetzliche Regelung. Somit ist der Vermieter für die Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung verantwortlich.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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