Baumfällkosten gehören nicht in die Betriebskosten!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern ein Vermieter das Fällen eines Baumes veranlasst, so können die entstandenen Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, da es sich hierbei nicht um Betriebskosten handelt. Solche - i.d.R. nicht unbeträchtlichen Kosten - sind für den Mieter überraschend und nicht kalkulierbar. Dies ergibt sich alleine schon aus der erheblichen Lebensdauer von Bäumen. Die Kosten sind auch keine regelmäßig wiederkehrenden Kosten.
AG Hamburg-Blankenese, 14.01.2015 - Az: 531 C 227/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...