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Betriebskosten müssen angemessen sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter für die Gebäudereinigung 36 Cent und für die Aufzugswartung 31 Cent pro Monat und Quadratmeter angesetzt, der Mieter die Nachzahlung verweigert, da die Kosten wesentlich höher als bei vergleichbaren Wohnungen seien. Das vom Vermieter angerufene Gericht prüfte die Angemessenheit durch Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Dort waren als Obergrenze für die fraglichen Posten 23 Cent für die Reinigung und 19 Cent für die Wartung des Aufzugs aufgeführt. Auch wenn der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes nur begrenzt als Maßstab verwendbar ist, so seien die Kosten dennoch nicht mehr ortsüblich und angemessen, da alle Vergleichswerte deutlich überschritten wurden. In einem solchen Fall kann der Mieter die Zahlung verweigern.


AG Köln, 21.04.2008 - Az: 203 C 74/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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