| Betriebskosten müssen angemessen sein! |
| Im zu entscheidenden Fall
hatte ein Vermieter für die Gebäudereinigung 36 Cent und für
die Aufzugswartung 31 Cent pro Monat und Quadratmeter angesetzt, der Mieter
die Nachzahlung verweigert, da die Kosten wesentlich höher als bei
vergleichbaren Wohnungen seien. Das vom Vermieter angerufene Gericht prüfte
die Angemessenheit durch Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel des Deutschen
Mieterbundes. Dort waren als Obergrenze für die fraglichen Posten
23 Cent für die Reinigung und 19 Cent für die Wartung des Aufzugs
aufgeführt. Auch wenn der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes
nur begrenzt als Maßstab verwendbar ist, so seien die Kosten dennoch
nicht mehr ortsüblich und angemessen, da alle Vergleichswerte deutlich
überschritten wurden. In einem solchen Fall kann der Mieter die Zahlung
verweigern.
AG Köln, 21.4.2008 - Az: 203 C 74/08 |