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Betriebskosten nicht gezahlt – Wasser und Heizung abstellen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Mieter mit den Zahlungen der laufenden Betriebskosten im Verzug, so steht dem Vermieter kein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht zu. Die Wasserversorgung

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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