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Hausmeisterkosten nur zahlen, wenn die Arbeiten klar dargelegt sind
Ist der Vermieter nicht in der Lage, dem Mieter gegenüber klar darzulegen, welche Arbeiten der Hausmeister eines Mietshauses zu erledigen hat, ist der Mieter nicht verpflichtet, entsprechende für den Hausmeister veranschlagte Nebenkosten zu zahlen.

AG Düren – Az: 47 C 36/02