| Hausmeisterkosten nur zahlen, wenn die Arbeiten klar dargelegt sind |
| Ist der Vermieter nicht
in der Lage, dem Mieter gegenüber klar darzulegen, welche Arbeiten
der Hausmeister eines Mietshauses zu erledigen hat, ist der Mieter nicht
verpflichtet, entsprechende für den Hausmeister veranschlagte Nebenkosten
zu zahlen.
AG Düren – Az: 47 C 36/02 |