Der Vermieter von Verkaufsräumen in einem Einkaufszentrum hat keinen Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn die Nachforderung die Vorauszahlungen um das 7,5 bis 8-fache übersteigt.
Dies entschied das OLG Naumburg
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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