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Kosten für Laubsauger als Betriebskosten umlegbar
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin dürfen Vermieter großer Wohnanlagen die Kosten für Spezialgeräte wie Laubsauger oder Schneeräumer auf die Mieter umlegen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter für den Hausmeister zwecks Arbeitserleichterung einen Laubsauger gekauft und die Anschaffungskosten auf die Mieter der Wohnanlage umgelegt.
Die Mieter weigerten sich, diese Kosten zu tragen. Sie klagten mit der Begründung, die Anschaffung sei überflüssig.
Das Landgericht gab dem Vermieter Recht. Ausweislich der Urteilsbegründung bewegt sich der Kauf von Geräten wie einem Laubsauger im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Zudem verkürzt die Investition die Arbeitszeit des Hausmeisters und spart so andere Betriebskosten.

Landgericht Berlin Az.: 62 S 463/99