| Kosten für Laubsauger als Betriebskosten umlegbar |
| Nach einem Urteil des Landgerichts
Berlin dürfen Vermieter großer Wohnanlagen die Kosten für
Spezialgeräte wie Laubsauger oder Schneeräumer auf die Mieter
umlegen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter für den Hausmeister zwecks Arbeitserleichterung einen Laubsauger gekauft und die Anschaffungskosten auf die Mieter der Wohnanlage umgelegt. Die Mieter weigerten sich, diese Kosten zu tragen. Sie klagten mit der Begründung, die Anschaffung sei überflüssig. Das Landgericht gab dem Vermieter Recht. Ausweislich der Urteilsbegründung bewegt sich der Kauf von Geräten wie einem Laubsauger im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Zudem verkürzt die Investition die Arbeitszeit des Hausmeisters und spart so andere Betriebskosten. Landgericht Berlin Az.: 62 S 463/99 |