| Austausch der Wasserzähler |
| Handelt es sich bei der
Installation von Kalt- und Warmwasserzähler um einen periodischen
und nicht um einen durch Defekt der Geräte bedingten Austausch,
kann der Austausch im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt
werden.
Amtsgericht Bernkastel-Kues, Urt. vom 10.7.2000 - 4 C 509/99 |