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Austausch der Wasserzähler
Handelt es sich bei der Installation von Kalt- und Warmwasserzähler um einen periodischen und nicht  um einen durch Defekt der Geräte bedingten Austausch, kann der Austausch im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.

Amtsgericht Bernkastel-Kues, Urt. vom 10.7.2000 - 4 C 509/99