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Nebenkostenbei gemischter Nutzung
Der Vermieter muß bei der Abrechnung von Nebenkosten die unterschiedliche Nutzung durch vermietete Gewerbe- und
Wohnflächen berücksichtigen.
Aus der Nebenkostenabrechnung für ein Mietobjekt, in dem gewerblicher und privater Wohnraum vermietet wird, muß klar
hervorgehen, in welchem Verhältnis die Nebenkostenbeträge der gewerblich genutzten und der zu Wohnzwecken vermieteten Räume zueinander stehen. Vor der Aufteilung der Kosten auf die Mietwohnungen müssen zunächst die auf die Gewerberäume entfallenden Nebenkosten abgezogen werden.

LG Frankfurt am Main, 2/17 S 72/96 Quelle: Süddeutsche Zeitung / 03.05.1997