| Keine Wucherpreise zahlen |
| Mieter müssen keine
überhöhten Mietnebenkosten zahlen. Der Vermieter habe bei der
Beauftragung von Dritten zur Erledigung von Wartungs-, Putz- oder Hausmeisterarbeiten
das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten, hieß es in der Urteilsbegründung
der Amtsrichter in Köln. Sie betonten, daß vom Vermieter gezahlte
Phantasiepreise nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürften.
In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Vermieter für die Wartung der Warmwassergeräte insgesamt 3175,20 Mark abgerechnet. Die Mieter hatten sich daraufhin beschwert und einen Gutachter eingeschaltet. Eine andere Firma berechnete die Wartungsarbeiten auf nur 1176,45 Mark. Daraus folge, daß die Beauftragung der teureren Wartungsfirma ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit darstelle, befanden die Richter. So sei auch ein Stundenlohn von 30 bis 40 Mark für eine ungelernte Putzkraft überzogen und Hausmeisterkosten könnten vom Vermieter nur in Höhe von 0,50 Mark pro Quadratmeter Wohnfläche des Hauses und Monat angesetzt werden. AG Amtsgericht Köln, 213 C 582/98 - 209 C 454/95 - 203 C 217/96 Quelle: Focus Online |