| Wärmecontracting nur mit Zustimmung des Mieters? |
| Will der Vermieter von Wohnraum während
eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage
auf einen Dritten übertragen ("Wärmecontracting"), bedarf es
einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung hierfür
im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt
werden sollen.
BGH - Az: VIII ZR 54/04 |