| Wer zahlt die Nachmietersuche? |
| Mangels anderweitiger Vereinbarung
kann ein Vermieter die Kosten für eine Nachmietersuche vom Mieter
verlangen, wenn dieser vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mietdauer
auszieht.
Es kann davon ausgegangen werden, daß eine schnelle Neuvermietung im Interesse des ausziehenden Mieters ist, da dies seine Zahlungspflicht vermindert. LG Berlin – Az: 64 S 269/00 |