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Wer zahlt die Nachmietersuche?
Mangels anderweitiger Vereinbarung kann ein Vermieter die Kosten für eine Nachmietersuche vom Mieter verlangen, wenn dieser vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mietdauer auszieht.
Es kann davon ausgegangen werden, daß eine schnelle Neuvermietung im Interesse des ausziehenden Mieters ist, da dies seine Zahlungspflicht vermindert.

LG Berlin – Az: 64 S 269/00