Da es sich bei Elefantengras weder um einen Busch noch um einen Baum sondern um ein Staudengewächs handelt, bei dem im Herbst alle über dem Boden befindlichen Teile absterben, gelten die nachbarrechtlichen Mindestabstandsvorschriften nicht. Auch geht keine besondere Brandgefahr vom Elefantengras aus. Selbst bei einem Wald mit ähnlicher oder höherer Brandgefahr in der heißen Jahreszeit kann nur die Einhaltung eines Abstands von 0,5 Metern verlangt werden.
LG Coburg, 27.07.2009 - Az: 32 S 23/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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