Hundegebell auf einem Nachbargrundstück in der allgemein geschützten Nachtruhe während Zeiten, zu denen werktägliche Hintergrundgeräusche, wie sie normalerweise in einem Mischgebiet vorhanden sind, fehlen, ist nicht hinzunehmen. Es besteht daher ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, der den Hund hält.
OLG Brandenburg, 11.01.2007 - Az: 5 U 152/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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