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Nachts muß kein Hundegebell hingenommen werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hundegebell auf einem Nachbargrundstück in der allgemein geschützten Nachtruhe während Zeiten, zu denen werktägliche Hintergrundgeräusche, wie sie normalerweise in einem Mischgebiet vorhanden sind, fehlen, ist nicht hinzunehmen. Es besteht daher ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, der den Hund hält.


OLG Brandenburg, 11.01.2007 - Az: 5 U 152/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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