| Zwergenstreit |
| Im vorliegenden Fall hatte
ein Nachbar einen Gartenzwerg auf einer Tonne so gestellt, daß er
besser zu sehen war und so positioniert, daß der Nachbar diesen beim
Aus- dem- Haus- treten bemerken mußte. Der Zwerg streckte den Mittelfinger
in die Richtung des Nachbarn und ließ seine Zunge aus dem linken
Mundwinkel hängen, so daß sich der Nachbar beleidigt fühlte.
Daher sollte der Zwerg entfernt werden, ein eigens beauftragter Anwalt drohte mit Unterlassungsklage und Anzeige wegen Beleidigung. Daraufhin wickelte der Zwergenbesitzer Stoff um den Mittelfinger und verzierte den "Verband" mit einer Blume. Der Nachbar verklagte den Nachbarn dennoch auf Entfernung des Zwerges - jedoch erfolglos, da Stoff und Blume die Mißachtungsgeste beseitigen, so das Gericht. Allein das Wissen über die nun verborgene obszöne Geste beleidige den Nachbarn noch nicht. AG Elze, 18.10.1999 - Az: 4 C 210/99 |