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Wenn der Nachbar einen Freisitz vors Fenster setzt …

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Nachbar einen 3½ m hohen Holzfreisitz ca. 3 m vor dem Küchenfenster des Betroffenen errichtet, so ist die resultierende Beeinträchtigung von Licht und Sicht als unzumutbar zu werten.

Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgt, dass solche Beeinträchtigungen nicht hingenommen werden müsssen. Daher kann der Betroffene die Beseitigung verlangen.


LG Coburg, 13.05.2003 - Az: 33 S 34/03

ECLI:DE:LGCOBUR:2003:0513.33S34.03.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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