Aufgabe des Sachverständigen ist die Ermittlung und Bewertung des Schadens auf der Grundlage zutreffender Anknüpfungstatsachen.
Dass ein Gutachter zu einem anderen Ergebnis beim
Wiederbeschaffungswert kommt als ein zweiter Gutachter bedeutet nicht, dass letzterer eine Ersatzansprüche begründende fehlerhafte Einschätzung begangen hat. Bewertungen haben es an sich, dass sie unterschiedlich ausfallen können. Dem Sachverständigen ist ein gewisser Spielraum zuzugestehen.
Maßgeblich ist allein, ob sie auf der Grundlage zutreffender Tatsachen und Methoden vorgenommen wurden. Unterschiedliche Einschätzungen von Sachverständigen sind häufig und begründen per se keine Pflichtverletzung.
Zudem kann sich der Wiederbeschaffungswert, der von Angebot und Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt abhängig ist, im Laufe der Zeit auch nach oben verändern.