Wann sind Modernisierungsmaßnahmen duldungspflichtig?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen sind vom Mieter zu dulden - dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen keinen wirtschaftlichen Sinn ergeben. Daher musste im vorliegenden Fall der Einbau einer zentralen Warmwasserversorgung, die Installation von Heizkörpern im Treppenhaus und die Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke mit Polystyrolplatten vom Mieter geduldet werden.