Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Fahrstuhl: Kein Nutzungsverbot möglich

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Hauseigentümer darf seinem Mieter nicht die Benutzung eines neu eingebauten Fahrstuhls verbieten. Da Mieter einem neuen Fahrstuhl nicht zustimmen müssten und eine Ausdehnung des Mietvertrags auf den Lift auch nicht notwendig sei, sei es auch unzulässig, dass einem Bewohner die Nutzung des Fahrstuhls verboten wird, wenn er den neuen Lift abgelehnt hat, entschied das Münchner Amtsgericht. 
Im konkreten Fall hatte eine Mieterin den Fahrstuhleinbau als "Luxussanierung" abgelehnt und die Zahlung einer monatlichen "Aufzugsbetriebskostenvorauszahlung" von 46,43 Mark verweigert. Daraufhin klagten die Vermieter auf Unterlassung der Liftbenutzung mit einer Androhung eines Ordnungsgeldes von 500 000 Mark. Das Gericht wies die Klage ab. Mit dem Einbau hätten die Eigentümer unmissverständlich erklärt, den Aufzug als Gemeinschaftsanlage zur Verfügung zu stellen. Möglich sei jedoch eine Mieterhöhung.


AG München, 07.04.2000 - Az: 431 C 1948/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz