Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter kündigte dem Mieter die Durchführung von Modernisierungsarbeiten an. Der Mieter antwortete zunächst, daß er eine Mieterhöhung nicht akzeptieren werde, da es sich um reine Instandhaltungsmaßnahmen handeln würde. Später ließ er durch seinen Anwalt mitteilen, er würde die Maßnahmen begrüßen, diese seien jedoch als Instandhaltungsmaßnahmen anzusehen. Der Vermieter hatte auf Duldung der Modernisierung geklagt. Dieser Anspruch war unbegründet, da der Mieter die Duldung der Maßnahmen nicht verweigert hat. Der Vorschrift des § 541b BGB (Duldungspflicht) kann nicht entnommen werden, daß der Mieter verpflichtet sei, im Vorfeld eine Stellungnahme abzugeben, ob er einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen zustimmt.
Es ist dann das Risiko des Vermieters, ob er die Maßnahmen veranlaßt oder nicht. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter die angekündigten Zeiträume ungenutzt verstreichen lassen. Sind daher bei Eingang der Klage die Ankündigungsfristen verstrichen, ohne daß die Duldung durch den Mieter verweigert wurde, dann ist die Klage auf Duldung der Modernisierungsmaßnahmen bereits wegen der fehlenden Ankündigung unschlüssig. Aus diesem Grunde war auch ein sofortiges Anerkenntnis des Mieters (daß er die Maßnahmen dulden werde) nicht erforderlich. Da die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war nur über die Kosten zu entscheiden, die dem Vermieter auferlegt werden.


AG Berlin-Schöneberg - Az: 8 C 564/96

Quelle: Berliner Mieterbund


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant