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Einseitigen Kündigungsverzicht durch Mieter unzulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine mietvertragliche Formularklausel, die einen einseitigen Kündigungsverzicht des Mieters vorsieht, ist unwirksam. Konkret betraf dies die folgende Klausel:

"Es wird vereinbart, dass der Mieter auf sein ordentliches Kündigungs-recht ein Jahr lang, ab Mietbeginn, verzichtet und er in dieser Zeit demnach nur außerordentlich kündigen kann!"

Das BGH sah in einer solchen Vereinbarung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters.


BGH - Az: VIII ZR 30/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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