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Bürge, wenn Mietvertrag mitunterschrieben wird?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Mietvertrag von einer zusätzlichen Person neben dem Mieter unterschrieben, so kann dies nicht automatisch als Schuldbeitritt oder Bürgschaft ausgelegt werden. Eine Bürgschaft kann nur dann angenommen werden, wenn die

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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