| Miete auch für unfertige Wohnung zahlen? |
| Da der Vermieter die vermietete
Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bereitzustellen hat, braucht
der Mieter keine Miete zu zahlen, wenn Elektro- und Heizungsinstallationen
sowie Gas- und Wasseranschlüsse in der Wohnung noch nicht fertig gestellt
sind.
OLG Rostock - Az: 3 U 23/01 |