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Keine pauschale Kostenabgeltung im Formularmietvertrag bei einverständlicher Auflösung des MietverhältnissesDer vom Vermieter verwendete
Formularmietvertrag enthielt folgende Klausel: „Sollte das Mietverhältnis
auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw der gesetzlichen
Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale
Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses
an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für
einen Monat“ Das Gericht stellte fest, dass die Klausel nicht Bestandteil
des Mietvertrags geworden sei, da es sich dabei um eine Überraschungsklausel
im Sinne von § 3 AGB-Gesetz handle. Aber auch, wenn die Klausel Vertragsbestandteil
geworden wäre, müsste sie nach § 9 AGB-Gesetz als unwirksam
angesehen werden, da sie dem Mieter den Nachweis abschneide, dass
im Einzelfall keine oder nur geringere Kosten entstanden seien, als dem
Betrag einer Monatsmiete entspreche.
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