Im vorliegenden Fall wurde in einem Mietvertrag über Büroräume vereinbart, dass die Mieter "monatlich x DM zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit 15 %, = y DM" betrage. Der Endbetrag wurde im Fettdruck ausgewiesen.
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BGH, 21.01.2009 - Az: XII ZR 79/07
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