Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.614 Anfragen

Leichenkühlhaus ist kein Grund für Anfechtung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Beerdigungsinstitut mit Leichenkühlhaus im Haus ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln kein Grund zur Anfechtung eines Mietvertrages.

Im verhandelten Fall hatte ein Mieter versucht, einen mit einem Makler abgeschlossenen Vermittlungsvertrag für eine Wohnung wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Der Grund: Der Makler hatte ihm verschwiegen, dass in einer Wohnung des Mietshauses ein Beerdigungsinstitut mit Leichenkühlhaus seinen Betrieb aufgenommen hatte.

Das Gericht gab jedoch dem Makler Recht und sprach ihm die vereinbarten zwei Monatsmieten zu.

Der Anspruch auf die Gebühr ginge nicht dadurch verloren, dass der Makler dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages von einer vorgesehenen gewerblichen Nutzung der Wohnung durch eine Schreinerei berichtet habe. Da eine solche Nutzung nur vorgesehen war, so der Amtsrichter, habe der Mieter damit rechnen müssen, dass die Wohnung auch durch einen anderen Gewerbebetrieb benutzt werden könne.


AG Köln - Az: 127 C 99

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant