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Rückforderung formfehlerhaft erhöhter Miete
Ein Mieter, der eine einseitige Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, kann sich nicht mehr auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen.

LG Berlin, Urt. vom 11.2.2000 - 65 S 210/99